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Orientierungshilfe der Kommission zur Bewältigung der Bankenkrise
Mit einer Mitteilung vom hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand gegeben, wie sie in der aktuellen Krise Finanzinstituten am besten beistehen und übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermeiden können, ohne gegen die EU-Beihilfevorschriften zu verstoßen. Grundlage der Leitlinien ist insbesondere Art. 87 Abs. 3 EGV, wonach Beihilfen zulässig sind, wenn sie beträchtliche Störungen des Wirtschaftslebens eines Mitgliedstaates beheben helfen. Die Leitlinien erleichtern es den Mitgliedstaaten, koordiniert konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherstellen. Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen Unterstützungsmaßnahmen keine unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen verursachen, indem sie beispielsweise Finanzinstitute in anderen Mitgliedstaaten benachteiligen und/oder es begünstigten Banken ermöglichen, sich aufgrund der staatlichen Hilfe auf unlautere Weise zusätzliche Neugeschäfte zu sichern. Außerdem müssen die Maßnahmen befristet sein und eine angemessene Eigenbeteiligung des Privatsektors vorsehen. Die Kommission wird Regelungen, die diesen Leitlinien entsprechen, in einem Eilverfahren (möglichst innerhalb von 2...