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SWK 31, 1. November 2008, Seite 848

Anforderungen an die Begründung erstinstanzlicher Bescheide für das kontradiktorische Berufungsverfahren

Die Begründung eines Finanzamtsbescheids, die sich zwar auf Rechtsprechung des VwGH zur steuerlichen Wertung von Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen bezieht, die Nahebeziehungen bzw. verwandtschaftlichen Verhältnisse unter den Mitunternehmern (Beteiligten) aber nicht offenlegt, mag sich für die Personengesellschaft (Berufungswerberin) und die Abgabenbehörde erster Instanz nach Durchführung einer Außenprüfung als schlüssig erweisen, nicht aber für die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Da es die Aufgabe der Berufungsbehörde ist, den angefochtenen Bescheid auf seine Übereinstimmung mit dem Gesetz und die dazu ergangene Rechtsprechung der Höchstgerichte zu überprüfen, erweist sich die Begründung eines Bescheides nur als fehlerfrei, wenn sie es erlaubt, die Gedankengänge der bescheiderlassenden Behörde in angemessener Zeit nachzuvollziehen. Bezieht sich die Abgabenbehörde erster Instanz in der Begründung ihres Bescheids ausschließlich auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind, haben diese Unterlagen (abschließend) auch alle Sachverhaltselemente anzuführen, die für die Nachvollzieh...

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