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SWK 31, 1. November 2008, Seite 59

EuGH: Vorsteuerüberschuss: Erstattung

Mehrwertsteuer: Sofortige Erstattung eines Vorsteuerüberschusses gemeinschaftsrechtlich geboten

Urteilstenor des EuGH:

1. Art. 18 Abs. 4 der 6. MwSt-RL und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stehen einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsrechtsstreit fraglichen entgegen, die - um die notwendigen Kontrollen zur Verhinderung von Steuerumgehung und -hinterziehungen zu ermöglichen - die ab der Abgabe der Mehrwertsteuererklärung laufende Frist, über die die Finanzverwaltung für die Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses an eine bestimmte Kategorie von Steuerpflichtigen verfügt, von 60 Tagen auf 180 Tage verlängert, sofern die entsprechenden Steuerpflichtigen nicht eine Kaution in Höhe von 250.000 Polnische Zloty (PLN) stellen.

2. Bestimmungen wie die im Ausgangsrechtsstreit in Rede stehenden sind keine "abweichenden Sondermaßnahmen" zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen und -umgehungen i. S. v. Art. 27 Abs. 1 der 6. MwSt-RL.

(, Sosnowska, Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Wojewódzki Sad Administracyjny we Wroclawiu)

Anmerkung: Frau Sosnowska wies in einer Umsatzsteuervoranmeldung einen Vorsteuerüberhang in Höhe von 44.782 PLN aus. Nach p...

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