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Steuerbefreiung i. Z. m. begünstigter Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG
Gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 i. d. F. AbgÄG 2005 sind Einkünfte, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine begünstigte Auslandstätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit. In einem ausführlichen Beitrag widmet sich Andreas Walch in der Oktober-Ausgabe der SWI dieser Bestimmung, beleuchtet die Tatbestandsvoraussetzungen im Detail und analysiert deren Verhältnis zum EU- sowie zum DBA-Rechtsbestand.