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SWK 31, 1. November 2008, Seite 845

Anforderungen an Unterschrift bei Antrag auf Vorsteuervergütung

Der BFH hat mit Beschluss vom , XI R 19/08, dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der Begriff der "Unterschrift", der in dem Muster (Anhang A der RL 79/1072/EWG) zur Stellung eines Antrags auf Vergütung der Umsatzsteuer gemäß Art. 3 Buchstabe a der RL 79/1072 EWG verwendet wird, dahin zu verstehen ist, dass der Unternehmer persönlich unterschreiben muss, oder ob die Unterschrift durch einen Bevollmächtigen ausreicht. Diese Frage ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil der Antrag auf Vergütung der Vorsteuerbeträge gemäß § 18 Abs. 9 Satz 3 dUStG fristgebunden ist: Ein Antrag, der von einer dazu nicht legitimierten Person unterzeichnet ist, ist unwirksam. Nach Fristablauf kann die Unterschrift des Berechtigten in der Regel nicht nachgeholt werden. Vorlagebeschluss des BFH unter http://juris.bundes finanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum =2008&nr=17043&pos=29&anz=1160

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