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Der zweifelsfreie Inhalt von Angehörigenvereinbarungen
Eine Vereinbarung, die in einem Maße eindeutig und klar ist, dass sie "jeden Zweifel" ausschließt, ist auch unter Fremden vielfach nicht anzutreffen. Soweit sich der VwGH daher dennoch in ständiger Rechtsprechung darauf beruft, dass eine Vereinbarung unter nahen Angehörigen einen "jeden Zweifel ausschließenden Inhalt" aufweisen muss, kann ihm nur mit der Einschränkung gefolgt werden, dass mit einer - für die Feststellung von Sachverhalten in freier Beweiswürdigung (§ 167 Abs. 2 BAO) allgemein ausreichenden - Verlässlichkeit nach außen hin erkennbar sein muss, welchen Inhalt die handelnden Personen ihren Vereinbarungen ganz offenkundig zugrunde gelegt haben. Ein solcher genauer Inhalt kann dem hier zu beurteilenden Abtretungsvertrag von Gesellschaftsanteilen mit der erforderlichen Zuverlässigkeit entnommen werden. (UFS Innsbruck , RV/0047-I/07; Volltext gemäß § 10 Abs. 4b USFG nicht veröffentlicht).