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SWK 31, 1. November 2008, Seite 189

VwGH zum Vorsteuerabzug für "Opel Zafira"

Der VwGH hat sich in der Entscheidung vom , 2007/15/0161, mit dem Vorsteuerabzug beim Opel Zafira auseinandergesetzt und dabei festgestellt, "dass unter einer Beförderungsmöglichkeit für (zumindest) sieben Personen Sitze in dieser Anzahl für Erwachsene mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Komfort und Sicherheitsstandard zu verstehen sind. Die Sitzmöglichkeiten müssen dafür geeignet sein, Erwachsene über einen längeren Zeitraum und damit über eine längere Distanz mit dem Fahrzeug zu befördern. Soweit ein Fahrzeug bloß Raum für Hilfs- oder Notsitze bietet, wird nach der Verkehrsauffassung die Möglichkeit der Beförderung auf Sitzplätzen in Bussen im Allgemeinen nicht vorliegen.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Begriff des ‚(Klein-)Busses' zudem immanent, dass im Fahrzeug die räumlichen Voraussetzungen dafür bestehen, in einem Mindestausmaß Gepäckstücke der beförderten Personen mitbefördern zu können". Die Rechtsauffassung des UFS, jegliche wie immer geartete Möglichkeit, mit einem Fahrzeug mehr als sechs Personen zu befördern, sei jedenfalls ausreichend, um das Erfordernis der Beförderungskapazität eines Busses für erfüllt anzusehen, wird vom Verwaltungsgeric...

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