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SWK 31, 1. November 2008, Seite T 190

EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz in Begutachtung

Das BMF hat am den Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem die Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens - EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz (EU-FinStrVG) - geregelt wird, zur Begutachtung verschickt. Mit dem EU-FinStrVG soll der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen für den Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens umgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf enthält Regelungen für die Vollstreckung der von den nicht gerichtlichen Finanz- und Zollbehörden und von bestimmten auch in Strafsachen zuständigen Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängten Geldstrafen und Geldbußen im Inland sowie für die Vollstreckung von Entscheidungen österreichischer Finanzstrafbehörden in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Die Begutachtungsfrist endet am . Entwurf des Gesetzestexts samt Erläuterungen auf der BMF-Homepage unter http://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Fachinformation/NeueGesetze/EUFinanzstrafvollst_8869/_start.htm

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