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SWK 7, 1. März 2007, Seite 9

Liegenschaften: Differenzmethode

Der VwGH hat die sogenannte Differenzmethode (Ermittlung des Gebäudeanteiles am Verkaufspreis durch Abzug des Verkehrswertes von Grund und Boden) tatsächlich für jene Fälle als nicht anwendbar erklärt, in denen ein Verkaufspreis einer Liegenschaft nicht dem Verkehrswert S. 10der (gesamten) Liegenschaft entspricht. - (§ 24 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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