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SWK 7, 1. März 2007, Seite 24

Deutscher Bundesfinanzhof stärkt Steuerfahnder

(AFP) - Der Bundesfinanzhof in München hat die Rechte der Steuerfahndung gestärkt. Nach einem am bekannt gegebenen Urteil müssen zumindest Unternehmen auch solche Auskünfte geben, die mögliche Steuerhinterziehungen Dritter aufdecken könnten. Dies liege im Allgemeinwohl und gehöre daher zu den "allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten", urteilte der BFH (VII R 63/05).

In dem entschiedenen Fall hatten Prüfungen bei einigen Gynäkologen ergeben, dass diese Hormonspiralen eingesetzt und die Behandlungskosten direkt bei den Patientinnen kassiert hatten. Den Erlös hatten die Gynäkologen aber nicht beim Finanzamt angegeben. Um weitere vergleichbare Fälle aufzudecken, hatte die Steuerfahndung das Herstellerunternehmen aufgefordert, die 50 Apotheken zu benennen, an die es die meisten Hormonspiralen ausliefert. Das Pharmaunternehmen verweigerte die Auskunft mit dem Hinweis, es liefere sein Produkt an die Apotheken und habe mit dem möglichen Steuerbetrug der Ärzte nichts zu tun.

Wie der BFH entschied, darf die Steuerfahndung nicht "ins Blaue hinein" Auskünfte verlangen, wohl aber, wenn konkrete Anhaltspunkte Anlass zu den Ermittlungen lieferten. Dies sei hier "wegen der nicht unerheblichen Steu...

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