Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 2007, Seite 309

Die Steuererklärung der Privatstiftung

Besonderheiten der Veranlagung - typische Einkünfte

Ernst Marschner

Der folgende Beitrag zeigt den Weg der Körperschaftsteuererklärung einer Privatstiftung auf und gibt dabei wichtige Hinweise.Die Veranlagung der Privatstiftung erfolgt unterschiedlich sowohl im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft als auch zu einer natürlichen Person. Der Beitrag behandelt die für eine Privatstiftung typischen Einkünfte aus Beteiligungen, Immobilien und Wertpapieren.

1. Keine Maßgeblichkeit des unternehmensrechtlichen Ergebnisses

Die Privatstiftung muss ihr Vermögen sowie ihre Erträge unternehmensrechtlich und steuerlich verarbeiten. Gemäß § 18 PSG ist sie verpflichtet, einen Jahresabschluss samt Lagebericht aufzustellen, der sich am Vorbild der Kapitalgesellschaft orientiert. Die Besonderheit der Privatstiftung besteht darin, dass zwischen Unternehmensrecht (UGB) und Steuerrecht keine Verknüpfung besteht. Insbesondere ist die aus dem Bereich der Kapitalgesellschaft bekannte Maßgeblichkeit des unternehmensrechtlichen Ergebnisses für die steuerliche Gewinnermittlung nicht anwendbar. Die Besteuerung erfolgt bei der Privatstiftung nach dem Vorbild des Privatvermögens einer natürlichen Person.

Die Privatstiftung kann alle sieben Einkunftsarten des EStG haben. In der Praxis erwirtschaf...

Daten werden geladen...