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SWK 7, 1. März 2007, Seite 24

Bundesfinanzhof: Kosten für Firmenfeier können absetzbar sein

(dpa) - Wer seine Beförderung oder sein Firmenjubiläum mit Kollegen und Gästen feiert, kann die Kosten für Essen und Getränke unter Umständen von der Steuer absetzen. Nach einem am 14. 2. veröffentlichten Urteil des BFH können die Bewirtungsaufwendungen bei einer persönlichen Feier - anders als bisher üblich - in bestimmten Fällen als Werbungskosten abziehbar sein (VI R 52/03).

Kläger in dem Fall war ein General der Bundeswehr, der anlässlich seiner Verabschiedung in den Ruhestand einen Empfang im Offiziersheim ausgerichtet hatte und einen Teil der Kosten selbst übernommen hatte. An der Feier, die im Anschluss an eine militärische Veranstaltung stattfand, nahmen sowohl Bundeswehrangehörige als auch Gäste von außerhalb teil. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah der Bundesfinanzhof die Kosten wegen der besonderen Umstände als beruflich veranlasst und damit dem Grunde nach als Werbungskosten an.

Im Einzelfall komme es bei der Frage, ob die Kosten absetzbar sind, auf die genauen Umstände der Feier an: In wessen Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfindet, wer als Gastgeber auftritt und ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde, Journalisten oder private Bekannte des Steuerpflic...

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