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SWK 7, 1. März 2007, Seite 4

Veräußerung einer Beteiligung

Veräußerung einer Beteiligung (§ 31 EStG)

Die Veräußerung einer Beteiligung wird in dem Zeitpunkt verwirklicht, zu dem die wirtschaftliche oder rechtliche Inhaberschaft auf den Erwerber übergeht. Dies ist dann anzunehmen, wenn

• der Käufer des Anteils aufgrund eines Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und

• die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie

• das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind.

Eine von der zivilrechtlichen Inhaberstellung abweichende wirtschaftliche Zuordnung der Beteiligung kann auch dann angenommen werden, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen nicht in vollem Umfang erfüllt sind (BFH , VIII R32/04, in BB 2006, 2677).

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