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SWK 7, 1. März 2007, Seite 308

Werbungskosten in Zusammenhang mit Tätigkeit im Ausland

(B. R.) Aufwendungen, die in Zusammenhang mit einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit stehen, werfen oft abgabenrechtliche Probleme auf. Zu einigen davon hat der deutsche Bundesfinanzhof wie folgt Stellung genommen.

1. Vorab entstandene Werbungskosten (hier: Umzugskosten) in Zusammenhang mit einer beabsichtigten nichtselbständigen Tätigkeit im Ausland (hier: Australien) sind nicht in die Bemessungsgrundlage der (innerstaatlichen, hier: deutschen) Einkommensteuer einzubeziehen, wenn die Einkünfte aus der beabsichtigten Tätigkeit im Inland nicht der Besteuerung unterliegen. Sie sind jedoch bei Bemessung des anzuwendenden Steuersatzes zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt), wenn dies nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen wird.

2. Die Höhe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte ist nach innerstaatlichem Recht zu ermitteln. Dabei sind dort vorgesehene Abzugsbeschränkungen prinzipiell zu berücksichtigen.

3. Ein Zusammenhang mit nach innerstaatlichem Recht steuerfreien Einnahmen (hier: in Deutschland befreiten Umzugserstattungen) hindert den Werbungskostenabzug auch dann, wenn die betreffenden Aufwendungen mit erst in Zukunft zu erwartenden Einnahmen zus...

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