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SWK 7, 1. März 2007, Seite 3

Mietbeihilfe vom Arbeitgeber nicht steuerfrei

Mietbeihilfe vom Arbeitgeber nicht steuerfrei (§ 3 EStG)

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen sind nur dann steuerfrei, wenn Aufwendungen abgegolten werden, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden könnten. Dies ist bei einer Mietbeihilfe nicht der Fall (BFH , VI R3/04, in BB 2007, 137).

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