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Firmen-Kfz und andere Nutzung
Firmen-Kfz und andere Nutzung (§ 15 EStG)
Wird ein Firmenfahrzeug auch zur Erzielung von Überschusseinkünften verwendet, dann ist dies mit dem Sachbezug nicht abgegolten. Diese Nutzung ist mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen und bei den Überschusseinkünften als Werbungskosten anzusetzen (BFH , X R35/05, in BB 2007, S 83).