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SWK 8, 10. März 2007, Seite R 12
Sonstiger Bezug
• Das Kriterium einer vom Grundlohnzeitraum abweichenden Auszahlung ist für die wesensmäßige Qualifikation eines Entgeltbestandteils als sonstiger Bezug bestimmend. - (§ 67 Abs 1 EStG 1988), (Abweisung)
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