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SWK 8, 10. März 2007, Seite 12

Sonstiger Bezug

Das Kriterium einer vom Grundlohnzeitraum abweichenden Auszahlung ist für die wesensmäßige Qualifikation eines Entgeltbestandteils als sonstiger Bezug bestimmend. - (§ 67 Abs 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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