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SWK 8, 10. März 2007, Seite R 14

Kanalisationsbeitrag Stmk.

• Für die Bemessung des Kanalisationsbeitrages sind nur die verbaute Grundfläche und die Geschoßanzahl maßgeblich; dem Umstand, dass das Obergeschoß und der Keller eine geringere Fläche aufweisen als das Erdgeschoß, kann nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut keine Bedeutung zukommen. - (§ 4 Abs. 1 Stmk. KanalAbgG 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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