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SWK 8, 10. März 2007, Seite R 11
Dienstverhältnis
• Das völlige Fehlen einer Weisungsunterworfenheit schließt im Allgemeinen ein Dienstverhältnis aus. - (§ 47 Abs. 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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