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Freibetrag für investierte Gewinne (§ 10 EStG) oder begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a EStG) bei Einkünften aus selbständiger Arbeit?
Ein Entscheidungsmodell für Praktiker
Der VfGH hob in seinem Erkenntnis vom (G 151/06) die Beschränkung der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gem. § 11a EStG auf Bezieher von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb als verfassungswidrig auf. Ein genereller Ausschluss von bilanzierenden Beziehern von Einkünften aus selbständiger Arbeit sei nicht sachlich zu rechtfertigen. Hingegen sei es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Begünstigung daran zu knüpfen, ob der Steuerpflichtige bilanziert oder nicht. Für den steuerlichen Berater stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG oder die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a EStG) für Bezieher von Einkünften aus selbständigen Einkünften steuerlich günstiger ist. Der vorliegende Beitrag enthält zu diesem Zweck ein Entscheidungsmodell für Praktiker und behandelt auch andere Faktoren, die - neben dem Gewinn nach Steuern - entscheidungsrelevant für die Wahl zwischen diesen Investitionsbegünstigungen sein können.
1. Anwendungsvoraussetzungen und Rechtsfolgen von § 10 und § 11a EStG
Die Anwendungsvoraussetzungen des Freibetrags für investierte Gewinne gem. § 10 EStG sind im Wesentlichen:
• Der Steuerpflichtige...