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SWK 8, 10. März 2007, Seite W 29

Unzulässige Verfallsklauseln bei Wertkartentelefonen

Rechtswidrig ist nach einer aktuellen OGH-Entscheidung die von einem österreichischen Mobilfunkunternehmen verwendete Vertragsklausel, wonach die Wertkarte ungültig werde, falls das Guthaben nicht bis zu dem auf der Packung angegebenen Verfallsdatum erstmals aufgeladen werde, genauso wie der in der Klausel vorgesehene Verfall des Guthabens bei Portierung in ein anderes Mobilfunknetz. Auch der Verfall des Guthabens, wenn die Wertkarte während eines Zeitraums von 13 Monaten nicht aufgeladen werde, ist für den Kunden gröblich benachteiligend im Sinne von § 879 Abs. 3 ABGB und daher gesetzwidrig. Der in den Klauseln vorgesehene stillschweigende Verzicht auf die Rückzahlung des Guthabens durch Stillschweigen über sechs Monate ist als unzulässige Erklärungsfiktion ebenfalls gesetzwidrig ().

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