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SWK 8, 10. März 2007, Seite 12

Verdeckte Ausschüttung

Einkommensverwendung in Form von Geldzuwendungen erfüllt nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1972. Dies gilt auch für die im Beschwerdefall festgestellten verdeckten Ausschüttungen in der Gestalt überhöhter Liefer- und Leistungsentgelte. - (§ 1 Abs. 1 Z 2 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( bis 0192)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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