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SWK 8, 10. März 2007, Seite S 346

VfGH-Beratungen zur Erbschaftssteuer

Am hat die Frühjahrssession des Verfassungsgerichtshofes begonnen. Bis zum 17. März wird sich das Höchstgericht mit interessanten Fällen beschäftigen: Unter anderem werden Fälle aus dem Fremden- und Asylbereich, Drittelanträge von Nationalratsabgeordneten und die Privathonorare der Spitalsärzte auf dem Prüfstand des VfGH stehen. Außerdem setzen die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter ihre Beratungen in dem nunmehr erweiterten Gesetzesprüfungsverfahren zur Erbschaftssteuer fort. Ein Anlassfall (Bemessung der Erbschaftssteuer von Grundbesitz mittels Einheitswert) hat zunächst zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Bemessungsmethode und daher zu einem ersten Prüfungsbeschluss geführt. Dieser Prüfungsbeschluss wurde schließlich erweitert: Die bisherigen Beratungen des VfGH haben nämlich gezeigt, dass es unter Umständen zu neuerlichen Verfassungswidrigkeiten kommen könnte, sollte eine allfällige Aufhebung lediglich die Bemessungsmethode der Erbschaftssteuer für den Grundbesitz betreffen. Die Konsequenz einer solchen Aufhebung könnte sein, dass etwa Liegenschaftsvermögen - möglicherweise wiederum verfassungsrechtlich problematisch - dem Finanzvermögen bei der Bemes...

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