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Angehörigenjudikatur
• Es entspricht der Judikatur des VwGH, dass nicht nur bei familiären, sondern auch bei gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen wegen der gegebenen besonderen Einflussmöglichkeiten auf Vertragsgestaltung die Anwendung der "Angehörigenjudikatur" für geboten gehalten wird. - (§ 22 BAO), (Abweisung)
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