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KSt: Mindestbesteuerung
• Indem die belangte Behörde die Mindestbesteuerung gemäß § 17 Abs. 3 KStG 1988 schon vor der durch das Steuerreformgesetz 1993 erfolgten Neuregelung nach Versicherungszweigen getrennt vorgenommen hat, hat sie die Rechtslage verkannt. - (§ 17 Abs. 3 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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