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SWK 8, 10. März 2007, Seite S 321

Fotolabor eines Vermögensverwalters als Betriebsvermögen?

Freie Beweiswürdigung bei einem unglaubwürdigen Sachverhalt

Felix Blazina

Wenn es ums Steuerzahlen geht, finden die Steuerbürger mitunter wundersame Erklärungen zur Rechtfertigung ihrer getätigten Betriebsausgaben. Dabei muss es gar nicht um viel Geld gehen, was der Diskussion mit dem Fiskus durchaus eine sportliche Note verleiht.

1. Feststellungen der Finanz

Im Zuge einer Betriebsprüfung eines Vermögensverwalters, der auch eine gewisse Anzahl von Mietobjekten sein Eigen nennen durfte und daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte, wurden diverse Aufwandspositionen durchforstet. Bei der Fachliteratur fand sich unter anderem ein berühmt-berüchtigter "Stowasser", jedem Mittelschüler noch zur Genüge als Wörterbuch Latein-Deutsch bekannt. Daneben sind noch Kosten für diverse Sachbücher wie "Die alten Straßen und Plätze von Wien", "Stadtbildverluste" etc. verbucht worden. Auf dem Konto "Arbeitskleidung" entdeckte die Prüferin einen Rechnungsbetrag für den Kauf einer Lederhose. Schließlich fielen der Finanzerin noch umfangreiche fototechnische Gegenstände auf, angefangen von Kameras über Objektive, Fototaschen bis hin zu Stativen. Das geprüfte Unternehmen verfügte über zwei Standorte in Wien, zu denen auch Lagerräumlichkeiten gehörten. Eines der La...

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