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SWK 9, 20. März 2005, Seite 340

Aktuelle UFS-Entscheidung zum Pkw-Auslandsleasing

Der UFS, Außenstelle Linz, hat mit Entscheidung vom , RV/0957-L/04 festgestellt, dass auch die Eingenverbrauchs-Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d UStG 1994 i. d. F. BGBl. I Nr. 10/2003 in Kraft und bis Ende 2005 befristet ist, mangels EU-rechtlicher Deckung nicht angewendet werden darf.

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