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SWK 9, 20. März 2005, Seite R 20
Investitionsfreibetrag
• Gemäß § 10 Abs. 3 EStG 1988 durfte für Gebäude der Investitionsbeitrag nur insoweit geltend gemacht werden, als sie unmittelbar dem Betriebszweck dienten oder für Wohnzwecke betriebszugehöriger Arbeitnehmer bestimmt waren. - (§ 10 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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