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EuGH: Quellensteuerabzug
• Ertragsteuern: Ausschluss ausländischer Kapitalerträge vom Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung gemeinschaftsrechtswidrig
Urteilstenor des EuGH:
Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 49 EG und 56 EG verstoßen, dass sie die Anwendung des Satzes des der Abgeltung dienenden Steuerabzugs auf Einkünfte aus Anlagen und Verträgen im Sinne der Art. 125-0A und 125A des Code général des impôts, deren Schuldner nicht in Frankreich wohnhaft oder niedergelassen ist, vollständig ausgeschlossen hat.
( Kommission/Frankreich, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Im dem vorliegenden Urteil zugrunde liegenden Vertragsverletzungsverfahren betraf die Frage, ob Frankreich dadurch gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG) und die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EG) verstoßen hat, dass in Frankreich die Anwendung des der Abgeltung dienenden Steuerabzugs auf Einkünfte aus Kapitalanlagen und Versicherungsverträgen zur Gänze ausgeschlossen ist, sofern der jeweilige Schuldner der Erträge nicht in Frankreich wohnhaft oder niedergelassen ist. Aufgrund des vorliegenden Urteils ist es offenkundig, dass die österreichische Besteuerung...