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SWK 9, 20. März 2005, Seite R 19
Gebühren: Exekution
• Im Exekutionsverfahren ist gemäß § 19 Abs. 1 GGG Bemessungsgrundlage der Betrag des durchzusetzenden oder zu sichernden Anspruches. - (§ 19 Abs. 1 GGG), (Abweisung)
(, 0066)