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Ist die Finanzverwaltung mit Online-Verkehr überfordert?
Verzögerungen bei der Verbuchung der UVA erschweren die Dispositionen der Steuerpflichtigen
S. T 50Hofrat Dr. Karl-Werner Fellner, Richter des VwGH i. R., schreibt uns:
„Bei einem Steuerpflichtigen wurde die UVA am Steuerkonto folgendermaßen verbucht:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
eingebracht | Buchungstag | |
UVA 05/2004 (Gutschrift) | ||
UVA 06/2004 | ||
UVA 07/2004 (Gutschrift) | ||
UVA 08/2004 (Gutschrift) | ||
UVA 09/2004 | ||
UVA 10/2004 (Gutschrift) | ||
UVA 11/2004 | ||
UVA 12/2004 (Gutschrift) | bis nicht verbucht | |
UVA 01/2005 (Gutschrift) | bis nicht verbucht |
Auffällig ist, dass insbesondere UVA mit ausgewiesenen Überschüssen nur sehr zögerlich verbucht werden. So wurde die UVA 10/2004 erst nach Einbringung eines Antrages um Erlassung eines Abrechnungsbescheides verbucht. Durch die Verzögerungen bei der Verbuchung der UVA werden die Dispositionen des Steuerpflichtigen nicht unbeträchtlich erschwert."