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SWK 9, 20. März 2005, Seite S 332

Änderungen beim PKW-Sachbezug auf Grund einer Entscheidung des UFS und diverse Antworten auf Zweifelsfragen

Änderungen beim PKW-Sachbezug auf Grund einer Entscheidung des UFS und diverse Antworten auf Zweifelsfragen

Manuela Holowaty

Auf Grund einer Entscheidung des UFS wurde der maximale Sachbezugswert ab auf600,00 (maximale Anschaffungskosten40.000,00) erhöht. Fährt der Dienstnehmer nachweislich weniger als 6000 km im Jahr privat, dann beträgt der höchste Sachbezugswert300,00. Wie hoch ist der Sachbezug, wenn der Dienstnehmer mehrere Autos privat nutzen darf? Wie hoch ist der Kaufpreis, wenn der Dienstnehmer den Firmen-PKW kaufen möchte? Ist immer der Sachbezug i. H. v.14,53 anzusetzen, wenn der Dienstnehmer einen firmeneigenen KFZ-Garagen- oder Abstellplatz benutzen darf? Diese und andere Fragen wurden im Rahmen der Bundeslohnsteuertagung klargestellt.

KFZ-Sachbezug

Wird nur der halbe Sachbezugswert berücksichtigt, dann kann der Nachweis über die privat gefahrenen Kilometer auch mit anderen Beweismitteln außer mittels Fahrtenbuch erbracht werden (Reisekostenberichte, Tourenpläne etc).



Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beispiel:
Kilometerstand am Anfang des Jahres
abzüglich Kilometerstand ab Ende des Jahres
abzüglich betrieblich gefahrene Kilometer
= privat gefahrene Kilometer

Liegt dieser Wert unter 6000 km, dann ka...

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