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SWK 9, 20. März 2005, Seite 350

VwGH zur Getränkesteuer: Bereicherung nicht ausreichend nachgewiesen

Im Streit um die Rückzahlung der Getränkesteuer gibt es mittlerweile zwei weitere Entscheidungen des VwGH (2004/16/0199 und 2004/16/0032 vom ). In beiden Beschwerdefällen wurden die Bescheide der oberösterreichischen Landesregierung als „ergänzungsbedürftig" aufgehoben. Die Abgabenbehörde hat allein aus dem Überschreiten der durchschnittlichen durch die betrieblichen Rohaufschläge auf die vollständige Überwälzung der Getränkesteuer geschlossen. Der Rohaufschlagsvergleich sei aber nur ein Indiz für eine gelungene bzw. nicht gelungene Überwälzung, vorrangig seien jedoch die „persönlichen" Umstände des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen, so der VwGH. Mehr dazu auf der Homepage des VwGH unter http://www.vwgh.gv.at/presse/default.htm.

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