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SWK 9, 20. März 2005, Seite R 22

EuGH: Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern: Seebestattungsschiffe tanken steuerfrei

Urteilstenor des EuGH:

Art. 8 Abs. 1 lit. c der Struktur-RL für Verbrauchsteuern auf Mineralöle ist dahin auszulegen, dass unter „Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft (einschließlich Fischerei); ... ausgenommen ... die private nichtgewerbliche Schifffahrt" jede Form der Schifffahrt unabhängig vom Zweck der jeweiligen Fahrt zu verstehen ist, wenn sie zu kommerziellen Zwecken erfolgt.

( Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, Vorab-entscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg)

Anmerkung: Das dem vorliegenden Urteil zugrunde liegende Ausgangsverfahren betraf die Frage, ob Kraftstofflieferungen an Bestattungsschiffe, die zur Durchführung von Seebestattungen auf hoher See verwendet werden, der deutschen Mineralölsteuer unterliegen dürfen.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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