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EuGH: Verbrauchsteuern
• Verbrauchsteuern: Seebestattungsschiffe tanken steuerfrei
Urteilstenor des EuGH:
Art. 8 Abs. 1 lit. c der Struktur-RL für Verbrauchsteuern auf Mineralöle ist dahin auszulegen, dass unter „Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft (einschließlich Fischerei); ... ausgenommen ... die private nichtgewerbliche Schifffahrt" jede Form der Schifffahrt unabhängig vom Zweck der jeweiligen Fahrt zu verstehen ist, wenn sie zu kommerziellen Zwecken erfolgt.
( Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, Vorab-entscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg)
Anmerkung: Das dem vorliegenden Urteil zugrunde liegende Ausgangsverfahren betraf die Frage, ob Kraftstofflieferungen an Bestattungsschiffe, die zur Durchführung von Seebestattungen auf hoher See verwendet werden, der deutschen Mineralölsteuer unterliegen dürfen.