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SWK 9, 20. März 2005, Seite 20

Handelsvertreter: Ausgleichsanspruch

Die wirtschaftliche Verursachung des Ausgleichsanspruches eines Handelsvertreters liegt nicht in der Vergangenheit, sondern in der Zukunft. Deshalb ist die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung dafür ausgeschlossen. - (§ 9 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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