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Unternehmensgruppenverordnung im Bundesgesetzblatt
Die VO des Finanzministers über die Zuständigkeit bei der Besteuerung von Körperschaften in einer Unternehmensgruppe sowie ergänzende Regelungen zum Übergang der sachlichen Zuständigkeit (UnternehmensgruppenVO) wurde in BGBl. II Nr. 50/2005 veröffentlicht. Für die Erhebung der Abgaben aller in einer Unternehmensgruppe vereinigten Körperschaften ist demnach jenes Finanzamt mit erweitertem Aufgabenkreis zuständig, in dessen Amtsbereich sich der Sitz des Gruppenträgers oder bei Vorliegen einer Beteiligungsgemeinschaft als Gruppenträger der Sitz des Hauptbeteiligten befindet. UnternehmensgruppenVO auf der http://ris1.bka.gv.at/authentic/index.aspx?page= doc&docnr=1.