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SWK 9, 20. März 2005, Seite 20

Familienbeihilfe: Anspruch

Der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 5 FLAG ist an die Voraussetzung eines Grades der Behinderung von mindestens 50 % geknüpft, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. - (§ 8 Abs. 5 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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