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Dienstleistung: Steuerpflicht
• Eine Dienstleistung wird dann gegen Entgelt erbracht und ist somit steuerpflichtig, wenn zwischen Leistendem und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet. - (§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994), (Abweisung)
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