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Berechnung des Hälftesteuersatzes bei Vorhandensein von Verlusten
(BMF) - In SWK-Heft 2/2005, Seite T 11 wurde mitgeteilt, dass der „Finanzcomputer falsch programmiert" sei, weil der Hälftesteuersatz zu Unrecht nicht gewährt werde. Es handelte sich dabei um Fälle, in denen neben halbsatzbegünstigten Einkünften andere, allerdings negative Einkünfte vorliegen. In derartigen Fällen wurde der vertikale Verlustausgleich nicht - wie es richtig wäre - in der für den Steuerpflichtigen günstigsten Weise so vorgenommen, dass die halbsatzbegünstigten Einkünfte möglichst erhalten bleiben.
Das BMF teilt dazu mit, dass die tatsächlich erfolgte unrichtige Berechnung mittlerweile richtig gestellt wurde. Ab sofort erfolgt in derartigen Fällen die Vornahme des vertikalen Verlustausgleiches in der Weise, dass halbsatzbegünstigte Einkünfte möglichst erhalten bleiben.
Diese Vorgangsweise wird auch in Rz. 153 der EStR 2000 ausdrücklich zum Ausdruck gebracht werden.