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Keine Dienstgeberbeitrags- und Kommunalsteuerpflicht bei "Weisungsbindung"?
Diese Frage stellt sich im Falle von freien Dienstverhältnissen nicht nur aufgrund des neuen VwGH-Erkenntnisses vom 10. 11. 2004
Der VwGH hat mit Erkenntnis vom seine bisherige Rechtsprechung dahingehend geändert, dass für die Beurteilung, ob die im § 22 Z 2, 2. Teilstrich EStG 1988 geforderten „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2)" im Einzelfall vorliegen oder nicht, grundsätzlich nur auf die sich aus der Legaldefinition des § 47 Abs. 2 EStG 1988 ergebenden Merkmale (Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Betriebes des Arbeitgebers) abzustellen ist. Lediglich in jenen Fällen, in denen diese „vom Gesetz festgeschriebenen Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen", sei auf die weiteren von der Rechtsprechung erarbeiteten Abgrenzungskriterien (insbesondere fehlendes Unternehmerwagnis, laufende Lohnzahlung) Bedacht zu nehmen.