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SWK 6, 15. Februar 2005, Seite 249

Keine Dienstgeberbeitrags- und Kommunalsteuerpflicht bei "Weisungsbindung"?

Diese Frage stellt sich im Falle von freien Dienstverhältnissen nicht nur aufgrund des neuen VwGH-Erkenntnisses vom 10. 11. 2004

Werner Sedlacek

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom seine bisherige Rechtsprechung dahingehend geändert, dass für die Beurteilung, ob die im § 22 Z 2, 2. Teilstrich EStG 1988 geforderten „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2)" im Einzelfall vorliegen oder nicht, grundsätzlich nur auf die sich aus der Legaldefinition des § 47 Abs. 2 EStG 1988 ergebenden Merkmale (Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Betriebes des Arbeitgebers) abzustellen ist. Lediglich in jenen Fällen, in denen diese „vom Gesetz festgeschriebenen Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen", sei auf die weiteren von der Rechtsprechung erarbeiteten Abgrenzungskriterien (insbesondere fehlendes Unternehmerwagnis, laufende Lohnzahlung) Bedacht zu nehmen.

Im Rahmen seiner sehr ausführlichen Begründung spricht der VwGH immer wieder ausdrücklich von der auf die Beteiligung, also auf die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse zurückzuführenden Weisungsungebundenheit, sodass sich - auch im Zusammenhalt mit § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 für nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführer - die Frage stellen muss, wie die Einkünfte von wesentlich beteiligten Geschäftsfü...

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