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Die Freuden der Vielflieger
Was geschieht mit Bonusflugmeilen?
Gerade die aktuelle Diskussion um die steuerliche Behandlung von Gratis-Upgradings eines Fluggastes (wobei der Name Flug"gast" schon alles sagt) sollte die Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung auf eine viel häufiger vorkommende Gestaltung lenken.
Werden im betrieblichen oder beruflichen Bereich von Vielfliegern (was natürlich auch auf unsere EU-weit herumschwirrenden Beamten zutrifft) Bonusflugmeilen gesammelt, dann hat dies zunächst auf den bezahlten Preis keinerlei Auswirkung. Denn es kann nicht unterstellt werden, dass gesammelte Bonusmeilen dabei auch wirklich verwendet werden, zumal ja nicht jeder Fluggast bei jeder Fluggesellschaft an einem solchen Programm teilnehmen muss. Der bezahlte Preis führt damit zu Betriebsausgaben, Werbungskosten oder wird im Rahmen der Reisegebührenvorschrift zur Gänze ersetzt.
Werden die Bonusmeilen bei einem der nächsten betrieblichen oder beruflichen Flüge verwendet, dann reduziert dies die Kosten und es kann damit nur ein geringerer Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Doch was passiert, wenn die auf betrieblichen oder beruflichen Flügen gesammelten Bonusmeilen für den nächsten privaten Urlaubsflug verwendet werd...