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SWK 6, 15. Februar 2005, Seite 264

Generalanwalt des EuGH: Aktuelle Aussagen zu "Seeling"

Glaubwürdigkeit des EuGH auf dem Prüfstand

Peter Pülzl und Helmut Schuchter

Die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs vom in der Rs. C-434/03 (Charles und Charles-Tijmens) scheinen auch bei näherem Hinsehen geeignet, den sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom in der Rechtssache C-269/00 (Seeling) ergebenden Konsequenzen Einhalt zu gebieten. Sie könnten den EuGH in die Bredouille bringen.

1. Wesentlicher Sachverhalt und Beurteilung durch die Unterinstanzen

P. Charles und T.S. Charles-Tijmens erwarben 1997 gemeinsam einen Ferienbungalow in den Niederlanden. Dieser wurde im fraglichen Zeitraum zu 87,5 % vermietet und zu 12,5 % für private Zwecke verwendet. Der volle Vorsteuerabzug mit nachfolgender Besteuerung des Eigenverbrauchs wurde von den nationalen Behörden für unzulässig erklärt.

2. Die wesentlichen Aussagen des Generalanwalts

Eine nationale Regelung, die einem Steuerpflichtigen nicht die Wahl einräumt, gemischt genutzte Investitionsgüter vollständig seinem Unternehmensvermögen zuzuordnen, ist weder mit Art. 6 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie vereinbar noch kann sie in den Anwendungsbereich der in Art. 6. Abs. 2 UAbs. 3 vorgesehenen Abweichung fallen.

Eine nationale Regelung, die die Verwendung solcher Gegenstände nicht als Leistung ge...

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