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SWK 6, 15. Februar 2005, Seite R 12
Vergnügungssteuer Wien
• Publikumstanz in einer Diskothek unterliegt dem § 1 Abs. 1 Z 6 Wiener Vergnügungssteuergesetz. - (§ 1 Abs. 1 Z 6 Wiener Vergnügungssteuergesetz), (Abweisung)
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