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SWK 6, 15. Februar 2005, Seite 37

Aktuelles aus der Steuerpraxis

Karl Bruckner und Thomas Keppert

Bekanntlich vertritt das BMF zum Zeitpunkt der Realisierung von Kursgewinnen und Kursverlusten im Zuge der Konvertierung von Fremdwährungsdarlehen von einer Fremdwährung (z. B. YEN) in eine andere (z. B. SFR) für den betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich unterschiedliche Auffassungen.

Kursgewinne bei Konvertierung von Fremdwährungsdarlehen

• Im betrieblichen Bereich werden Kursgewinne und -verluste aus der Konvertierung von Fremdwährungsdarlehen nach Ansicht des BMF grundsätzlich bereits im Konvertierungszeitpunkt realisiert.

S. 38• Demgegenüber wird nach Rz. 6624a EStR im außerbetrieblichen Bereich bei Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens kein Realisierungstatbestand angenommen. Auch wenn die Konvertierung innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt, liegt kein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn vor.

Der Fachsenat für Steuerrecht wurde im Entwurf des Einkommensteuerprotokolls der Bundessteuertagung 2004 mit dem Vorhaben des BMF konfrontiert, die Rz. 6624a EStR betreffend steuerliche Neutralität der Darlehenskonvertierung im außerbetrieblichen Bereich nicht mehr aufrecht zu erhalten. Auch aufgrund der ablehnenden Stellungnahme des Fachsenats hat das BMF im endgültigen Einkommensteuerprotokoll 2004 von diese...

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