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SWK 6, 15. Februar 2005, Seite 39

BMF-Information zur Erhöhung des PKW-Sachbezugswertes

(BMF) - Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II Nr. 467/2004, wurde die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002, BGBl. II Nr. 416/2001, geändert. Für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges wurde mit Wirksamkeit ab der höchste zur Anwendung kommende Sachbezugswert von bisher 510 € auf 600 € erhöht. Die Anhebung des Sachbezugswertes ist auch für Fahrzeuge wirksam, die vom Arbeitgeber vor dem Jahr 2005 angeschafft und überlassen wurden, weil der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers im Zeitpunkt der Nutzung zu beurteilen ist und nicht vom Anschaffungszeitpunkt durch den Arbeitgeber abhängt.

Beispiele:

- Ein PKW wurde im Jahr 2003 um 38.000 € angeschafft. Der Sachbezugswert für das Jahr 2004 hat dafür 510 € monatlich betragen, für das Jahr 2005 beträgt er 1,5 % von 38.000 € , das sind monatlich 570 € .

- Ein PKW wurde im Jahr 2003 um 50.000 € angeschafft. Der Sachbezugswert für das Jahr 2004 hat dafür 510 € monatlich betragen, für das Jahr 2005 beträgt er monatlich 600 € .

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