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SWK 6, 15. Februar 2005, Seite 255

Gesetzesinitiative zur Steuerbefreiung von Trinkgeldern

Abgeordnete aller vier Parlamentsparteien haben am 4. Februar in der Sondersitzung des Parlamentes einen Antrag zur Steuerbefreiung von Trinkgeldern eingebracht (527/A NR 22. GP). Als Grund für die geplante Steuerfreistellung wurde im Antrag „Verfahrensökonomie" genannt. Alle von dritter Seite freiwillig an Arbeitnehmer gewährten Trinkgelder, auf die der Arbeitnehmer jedoch keinen Rechtsanspruch hat, sollen zur Gänze lohn- bzw. einkommensteuerfrei gestellt werden. Damit werden in Hinkunft auch Kreditkarten-Trinkgelder von der Lohnsteuer befreit sein. Die Befreiung gilt auch für den Dienstgeberbeitrag sowie für die Kommunalsteuer. Es ist allerdings weiterhin von voller Lohnsteuerpflicht auf Trinkgelder auszugehen, wenn es gesetzliche Bestimmungen oder Kollektivverträge gibt, die eine Annahme von Trinkgeldern durch die Arbeitnehmer selbst verbietet. Das betrifft im Wesentlichen Croupiers in Casinos, deren Trinkgelder vom Arbeitgeber kassiert und dann auf das Personal verteilt werden.

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