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SWK 10, 1. April 2002, Seite 54

Steuertermine im April

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Februar 2002 (Vorauszahlung für den Monat März 2002 bzw. für das erste Viertel 2002 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 2001);

• Normalverbrauchsabgabe für den Monat Februar 2002;

• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Februar 2002;

• Werbeabgabe für den Monat Februar 2002;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Februar 2002;

• Lohnsteuer für den Monat März 2002;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat März 2002;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat März 2002;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat März 2002.

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