Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 2002, Seite 22

Zustellung an Masseverwalter

Der Masseverwalter gehört zu den gesetzlichen Vertretern i. S. d. § 80 BAO. Die Zustellung des Einkommensteuerbescheides hat daher ausschließlich an den Masseverwalter zu erfolgen. - (§ 80 BAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...