Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 2002, Seite 7

Erstattung sämtlicher Kosten für KFZ

Erstattung sämtlicher Kosten für KFZ (§ 15 EStG)

Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für dessen eigenen PKW sämtliche Kosten, dann wendet er Barlohn und nicht einen Nutzungsvorteil zu. Wendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Geld zu, dann ist dieses stets mit dem Nennwert zu bewerten, eine abweichende Bewertung ist weder geboten noch statthaft. Die Übernahme der Kosten für ein privates Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers führt nicht zu einer Übertragung der Nutzungsbefugnis auf den Arbeitgeber wie beim Abschluss eines Miet- oder Leasingvertrages. Daher kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch nicht die Möglichkeit einräumen, dieses Fahrzeug für private Zwecke zu nutzen, sodass die Sachbezugswerte steuerlich nicht anzusetzen sind, sondern es ist der gesamte Barlohn als Einnahmen anzusetzen (BFH , VI R 54/00 in BB 2002, 338).

Daten werden geladen...