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Bescheiderlassung an eine nicht existente Person
Nach dem Tode der Hauseigentümerin E. F. erließ das Finanzamt für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfassten Einkünfte der letzten Jahre die entsprechenden Feststellungsbescheide an die „Erben nach E. F". Auf Grund dieser Feststellungsbescheide wurden in der Folge für einen der Erben, ein minderjähriges Kind, Einkommensteuerbescheide erlassen. Gegen sämtliche Bescheide wurde seitens des designierten (testamentarisch bestimmten) Erben Berufung erhoben. Im Ergebnis waren beide Rechtsmittel von der Finanzlandesdirektion wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen.
Feststellungsbescheide
Betreffend des Feststellungsbescheides ist festzuhalten, dass dieser an eine nicht existente Person gerichtet ist. Erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens kann ein Bescheid an den bzw. die Erben oder dessen/deren Vertreter zugestellt werden.
Die Anführung eines falschen Bescheidadressaten (diesfalls nicht existenter Personen) ist ein wesentlicher, nicht sanierbarer Mangel, der die Nichtigkeit des Bescheides nach sich zieht. Da die Personenumschreibung ein wesentlicher Teil des Bescheidspruches ist, kommt eine Umdeutung nicht in Betracht. Lediglich geringfügige Fehler (z. B. Schreibfehler) und solche,...